Dies hat das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden und die Stadt Köln verpflichtet, der Familie eine Obdachlosenunterkunft zur Verfügung zu stellen, die zum einen ausreichend groß ist und zum anderen über getrennte Räume verfügt, die Rückzugsmöglichkeiten eröffnen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei Kündigung durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen des Arbeitnehmers und auch die Rücknahme der Kündigung und Weiterbeschäftigung zu erlangen.
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